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Horst Rave Stiftung

Horst Rave hat einen Teil seines Vermögens sowie sein künstlerisches Lebenswerk in die nach ihm benannte Stiftung eingebracht. Hiermit wollte er – weit über sein eigenes Leben hinaus – einen Beitrag zur Förderung der konstruktiv-konkreten Kunst leisten. Es war ihm ein besonderes Anliegen, allen Interessierten einen einfachen Zugang zu seinen Werken zu ermöglichen. Die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit seinen Arbeiten sollte der Pflege und Ausbreitung der von ihm mit außerordentlicher Leidenschaft gelebten Kunst dienen.

Horst Rave hat seine Stiftung testamentarisch mit einem Geldvermögen von 100.000 Euro ausgestattet. Außerdem hat er seiner Stiftung eine Vielzahl von Kunstwerken übertragen. Bei diesen Kunstwerken gibt es einen unveräußerlichen Kernbestand, der beispielhaft für das umfangreiche Schaffen von Horst Rave steht. Aus dem Verkaufserlös der vielen weiteren Kunstwerke wird das Stiftungskapital erhöht und damit eine sichere finanzielle Basis für die Zukunft geschaffen.


Stiftungszwecke

Zwecke der Stiftung sind nach der Satzung die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere in Zusammenhang mit dem künstlerischen Lebenswerk von Horst Rave.

Die Stiftungszwecke werden in erster Linie verwirklicht durch

  • den Erhalt, die Katalogisierung und Archivierung des künstlerischen Werkes von Horst Rave, um es für eine wissenschaftliche Erforschung zugänglich zu machen,
  • Maßnahmen, die den Künstler und sein Werk in der Öffentlichkeit bekannt und erlebbar machen, insbesondere die Vorbereitung und Beteiligung an Kunstausstellungen sowie die wissenschaftliche Erforschung und
  • Maßnahmen zur Förderung der konstruktiv-konkreten Kunst.

Vorstand

  • Jan Wagner (Vorsitzender)
  • Dr. Hans M. Schmidt
  • Dr. Eva-Christine Raschke

Treuhänderin

Die Horst Rave Stiftung wird als treuhänderische Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Bonn geführt.